Aus aktuellem Anlass: Steuer-IdNr. wird ab 2016 Pflichtangabe für das Kindergeld!

Am 27.10.2015, teilte das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) mit, dass ab dem 01.01.2016 die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) zur Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Kindergeld wird. Hierdurch soll es der Familienkasse ermöglicht werden Kindergeldberechtigte und deren Kinder zu identifizieren. Durch die Überprüfung der IdNr. soll der Kindergeldkasse eine Erleichterung eingeräumt werden, ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen schon im Antragsverfahren zu vermeiden. Damit sollen Doppelbeantragung, Mehrfachzahlungen etc. vermieden werden.

Zwei Steuer-IDs erforderlich
Hierbei ist wichtig zu Wissen, dass zwei Steuer-Identifikationsnummern benötigt werden: die des Elternteils, der Kindergeld bezieht oder einen Neuantrag stellt (Kindergeldberechtigter), und die des Kindes. Durch dieses neue Verfahren, soll der Missbrauch unterbunden werden. Die Neuregelung gilt, unabhängig von dem Geburtstag des Kindes für alle Kindergeldzahlungen. Dadurch sind auch Kinder, die vor 2008 geboren wurden betroffen. Die Steuer-ID ist im Jahr 2008 eingeführt worden. Sie ist bei jedem Neuantrag anzugeben. Bei bestehenden Kindergeldzahlungen sind die erforderlichen Identifikationsnummern der Familienkasse mitzuteilen. Das BZSt hat den Beziehern von Kindergeld hierzu einen Zeitraum (von voraussichtlich bis zum 31.12.2016) eingeräumt. Der Zeitraum dürfe vermutlich aber in den nächsten Wochen noch präzisiert werden. Besonders wichtig ist, dass die Familienkasse eine schriftliche Mitteilung über die Steuer-Identifikationsnummern benötigt. Die telefonische Mitteilung ist ausgeschlossen.

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummern?
Sollten die Steuer-IDs nicht vorliegen, weil sie verloren gegangen sind oder verlegt wurden, gibt es mehrere Möglichkeiten an die Nummern zu kommen. Die elfstellige Nummer wird seit 2008 jeder in Deutschland ansässigen Person zugeteilt und ist lebenslang gültig. Hierauf haben weder Umzug, Heirat oder Ähnliches Einfluss. Die Nummern befinden sich auf den Steuerbescheiden oder Lohnsteuerbescheinigungen (als TIN -Taxification Identification Number). Das betrifft nur die Eltern und nicht die Kinder. Die Nummern werden aber bundeseinheitlich beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Das BZSt schickt sie, auf Anfrage (in Schriftform), der beantragenden Person an die aktuelle Wohnadresse. Die Zusendung kann per Mail an info@identifikationsmerkmal.de /oder mit der Post an Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3 in 53221 Bonn angefordert werden.

Zu Fragen rund um das neue Antragsverfahren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Thumbail Image Kurtz Family von: Ryan Polei via CC BY-ND 2.0