Aus aktuellem Anlass: Steuer-IdNr. wird ab 2016 Pflichtangabe für das Kindergeld!

Am 27.10.2015, teilte das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) mit, dass ab dem 01.01.2016 die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) zur Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Kindergeld wird. Hierdurch soll es der Familienkasse ermöglicht werden Kindergeldberechtigte und deren Kinder zu identifizieren. Durch die Überprüfung der IdNr. soll der Kindergeldkasse eine Erleichterung eingeräumt werden, ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen schon im Antragsverfahren zu

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