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Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

Der Jahresabschluss wird auf Grundlage der Buchhaltungszahlen,
der erteilten Auskünfte und der erhaltenen Unterlagen erstellt.

Durch die Erstellung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einnahmenüberschussrechnung wird das Betriebsergebnis eines Wirtschaftsjahres ermittelt. Der Jahresabschluss dient Ihnen als Entscheidungs- und Planungsgrundlage, den Finanzämtern für die Veranlagung und den Banken, Investoren und Behörden als Informationsquelle.
Die Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist Basis für Planungen und künftige Entscheidungen, zu denen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite stehen.
Sie sollen zu Gesprächen mit Banken, Investoren und anderen Geschäftspartnern stets gut aufgestellt und, wenn erwünscht, durch uns begleitet in Verhandlungen treten können.

Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss mit:

  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang / Lagebericht
  • Kapitalkontenentwicklung
  • Ergebnisverwendungsrechnung
  • Sonderbilanzen / Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung und Führung des Anlagevermögens
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung*

*Für Unternehmen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, und Freiberufler ermitteln wir das Ergebnis durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.