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Steuerstrafverfahren (steuerliche Selbstanzeige)

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist aktueller denn je, da die Voraussetzungen
durch den Gesetzgeber immer strengeren Vorschriften unterliegen.

Eine Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn die Straftat noch nicht von der Finanzbehörde entdeckt wurde. Zu den wesentlichen Voraussetzungen einer Selbstanzeige gehören, dass die Steuerhinterziehung nur dann völlig straffrei bleibt, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen wird nur gegen die Zahlung eines gestaffelten Strafzuschlags von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen.
Damit die Selbstanzeige wirken kann, müssen die hinterzogenen Steuern, der Strafzuschlag und die Zinsen fristgerecht gezahlt werden.

Wir verschaffen Ihnen einen genauen Überblick über Ihre Situation. Insbesondere beraten wir Sie in der Frage, inwieweit eine Aufklärungspflicht gegenüber den Behörden besteht. Auf Wunsch übernehmen wir die diskrete Beschaffung der erforderlichen Bankunterlagen. Aufgrund der Verschärfung der Regeln zur Selbstanzeige ist dringend davon abzuraten, mittels Muster oder Musterschreiben, ohne Beratung, eine Selbstanzeige vorzunehmen. Umfasst die Selbstanzeige nicht sämtliche steuerrelevanten Sachverhalte, ist diese unwirksam.