Hoher Zinssatz bei Steuernachzahlung: Ärgernis für Steuerpflichtige

Die Verzinsung einer Steuernachzahlung kann sich als großes Ärgernis für Betroffene erweisen. Schon seit langer Zeit kommt es immer wieder zu Streitfällen, da die von der Finanzverwaltung festgesetzten Zinsen über dem gängigen Marktzins liegen. Steuerpflichtige können in einigen Fällen auch Vorteile aus dem hohen Zinssatz ziehen, da dieser auch für Steuererstattungen anzuwenden ist.

Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die Steuer entstanden ist. Verstreicht diese Frist, kommt es zur Erhebung von Zinsen auf den Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbetrag.

Hierzu folgendes Beispiel:
Bei einer noch ausstehenden Steuernachzahlung aus dem Jahr 2015, würde sich bis zum März 2017 keine Verzinsung des Betrags ergeben. Die Ermittlung des Zinslaufs beginnt nach 31.03.2017. Ab April 2017 beginnt die Verzinsung der Beträge. Ergeht der Steuerbescheid aus dem Jahr 2015 beispielsweise im August 2017, ergibt sich eine Verzinsung für die Monate April bis Juli.

Die Höhe der Verzinsung liegt bei 0,5 % für jeden vollen Monat und beträgt somit 6 % p.a.. Derzeit wird in einem anhängigen Verfahren, vor dem Bundesfinanzhof (BFH ) – Az: III R 10/16-, die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes geprüft.

Im Umkehrschluss, hat der gesetzliche Zinssatz aber auch Vorteile für die Steuerpflichtigen, da er auch auf Steuererstattungsansprüche anzuwenden ist.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Thumbail Image: Scales of Justice von Michael Coghlan via CC BY-SA 2.0.