Was kann ich als Arbeitnehmer eigentlich alles steuerlich absetzen?

Als Arbeitnehmer ist einem häufig gar nicht bewusst, was man alles steuerlich absetzen kann. Doch im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses können Sie so einige anfallende Kosten geltend machen.

Alle anfallenden Kosten, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis anfallen, können geltend gemacht werden.

  1. Der Weg zur Arbeit
    Die einfache Fahrt zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte wird folgendermaßen errechnet: Arbeitstage (ohne Urlaubs- und Krankheitstage) x Entfernungskilometer x 0,30 €
  2. Berufsverbände
    Die Beiträge für verschiedene Berufsverbände, wie z. B. IG-Metall, ver.di, etc., können Sie geltend machen.
  3. Berufliche Reisekosten & Fortbildungen
    Die beruflichen Reisekosten werden in einige Bereiche unterteilt.

    • Fahrtkosten: Die Fahrtkosten beziehen sich auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Gerechnet wird: km x 0,30 €
    • Verpflegung: Die Verpflegung vor Ort wird als Verpflegungsmehraufwendungen bezeichnet. Dabei wird bei der Länge des Aufenthalts unterschieden.
      Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von Wohnung und Tätigkeitsstelle gilt ein Tagessatz von 12,- €, ggf. auch für An- und Abreisetage.
      Bei einer mehrtägigen Abwesenheit, also mehr als 24 Std., gilt ein Tagessatz von 24,- €.
    • Auch Hotelkosten, Telefonkosten, Parkgebühren und Ähnliches können geltend gemacht werden.
    • Fortbildungen: Auch bei Fortbildungen außerhalb der Tätigkeitsstelle können die vorgenannten Kosten anfallen und steuerlich abgesetzt werden.
  4. Sonstiges
    Sonstige Kosten, die mit dem Arbeitsverhältnis in Beziehung stehen, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem: Kontoführungsgebühren, Büromaterial, Fachliteratur, Telefonkosten, Bewerbungskosten, Steuerberatungskosten (soweit diese auf die Anlage N entfallen), typische Arbeitskleidung („Blaumann“) und mehr.

Wichtige Hinweise:
Wenn der Arbeitgeber die anfallenden Kosten ersetzt hat, dürfen diese nicht mehr zum Ansatz gebracht werden. Außerdem wirken sich die Kosten erst steuerlich aus, wenn man die Grenze von 1.000,- € überschritten hat.

Diese Auflistung beinhaltet einige wichtige Kostenpunkte für Arbeitnehmer, die steuerlich abgesetzt werden können. Jedoch handelt es sich um keine vollständige bzw. abschließende Aufzählung.

Wenn Sie sich bei einem weiteren Punkt nicht sicher sind oder Fragen zu den oben stehenden Bereichen haben, dann sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Ihr freundliches Team der Steuerberatungskanzlei Rohrbach


Thumbnail Image Shrug von: Sutha Kamal via CC CC BY-SA 2.0.