Umzugskosten steuerlich absetzen

Ein Umzug ist oft mit hohen Kosten und viel Mühen verbunden. Angefangen beim angemieteten Transporter über die Beauftragung einer Speditionsfirma bis hin zu beschädigten Objekten, die repariert werden müssen. Was viele jedoch nicht wissen: Ein Teil der Kosten können beim Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht.

Voraussetzung zur Absetzbarkeit von Umzugskosten

Als generelle Voraussetzung für die Absetzung als Werbungskosten gilt, dass der Umzug mit beruflichen Gründen zusammenhängen muss. Also ein neuer Job, eine Versetzung oder Ähnliches.

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

  • 30 Cent für jeden Kilometer Fahrt für Wohnungsbesichtigungen
  • Maklerprovision (Achtung: Ausschließlich für Mietimmobilien)
  • Doppelte Mietzahlungen bis zu 6 Monate bei Mietüberschneidungen
  • Transportkosten
  • Kosten für die Reparatur von Transportschäden

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie die Belege der einzelnen Ausgaben in jedem Fall aufbewahren. Diese müssen im Bedarfsfall dem Finanzamt vorgelegt werden.

Kürzerer Arbeitsweg
Wenn Sie durch einen Umzug Ihren Arbeitsweg um mindestens eine halbe Stunde verkürzen, können die Umzugskosten abgesetzt werden. Dabei steht nicht die Länge des Weges im Vordergrund, sondern die tatsächliche Zeit.

Auslandsrückkehr
Personen, die aus dem Ausland aus beruflichen Gründen wieder nach Deutschland zurückkehren, können die angefallenen Kosten als Umzugskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Arbeitsplatzwechsel
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln oder Ihre erste Stelle in einer neuen Stadt antreten, können Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies ist auch der Fall, wenn Ihre Firma den Standort wechselt.

Bessere Arbeitsbedingungen für Sie
In besonderen Einzelfällen erkennt das Finanzamt auch die individuelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch einen Umzug an.

Was ist mit sonstigen Kosten, die beim Umzug angefallen sind?
Diese werden unter dem Begriff Umzugskostenpauschale zusammengefasst. Darunter fallen Kosten für die Renovierung der alten Wohnung, Ausgaben für die Installation von Elektrik, Trinkgelder und Verpflegung von Helfern oder die Ummeldung des Autos und Telefon. Für diese Punkte müssen keine Rechnungen aufgehoben werden. Die Pauschale bewegt sich zwischen knapp 700 und 1400 Euro, je nach Familienstand, Umzugsdatum und Anzahl der Personen im Haus.

Für Eltern interessant
Wenn Sie berufsbedingt umziehen und ihre Kinder deswegen auf eine andere Schule wechseln müssen, unterstützt das Finanzamt Sie bei den Kosten für Nachhilfe mit bis zu 1800 Euro. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug als notwendig für den Beruf angesehen wird.

Weitere Möglichkeiten
Wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, können Sie einen Teil der Kosten in Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Bei einem Umzug aufgrund von gesundheitlichen Problemen können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen, sofern diese die Grenze des Eigenanteils überschreiten. Dafür ist in jedem Fall ein ärztliches Attest notwendig.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.


Thumbnail Image: TE-BLOG_-Moving-day-boxes_-08_23_2011_iStock_000008388519Medium1 von: Nicolas Huk via CC CC BY 2.0