
Jahresabrechnung nach Handels- und Steuerrecht
Der Jahresabschluss wird auf Grundlage der Buchhaltungszahlen, der erteilten Auskünfte und der erhaltenen Unterlagen erstellt.
Durch die Erstellung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einnahmenüberschussrechnung wird das Betriebsergebnis eines Wirtschaftsjahres ermittelt. Der Jahresabschluss dient Ihnen als Entscheidungs- und Planungsgrundlage, den Finanzämtern für die Veranlagung und den Banken, Investoren und Behörden als Informationsquelle.
Die Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist Basis für Planungen und künftige Entscheidungen, zu denen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite stehen.
Sie sollen zu Gesprächen mit Banken, Investoren und anderen Geschäftspartnern stets gut aufgestellt und, wenn erwünscht, durch uns begleitet in Verhandlungen treten können.
Leistungen im Überblick
Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss mit:
- Handelsbilanz
- Steuerbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang / Lagebericht
- Kapitalkontenentwicklung
- Ergebnisverwendungsrechnung
- Sonderbilanzen / Ergänzungsbilanzen
- Erstellung und Führung des Anlagevermögens
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung*
*Für Unternehmen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, und Freiberufler ermitteln wir das Ergebnis durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

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Weitere Leistungen
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Basis allen wirtschaftlichen Handelns unter Berücksichtigung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte.
Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen für Sie die Erstellung von Gehaltsabrechnung nebst zugehöriger Meldungen und korrespondieren für Sie mit Krankenkassen und Behörden.
Steuererklärungen für Unternehmen
Wir überprüfen Ihre Überlegungen unter steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten.