Steuerberater Ratingen – Rohrbach & Schulte

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn für Arbeitnehmer wird ab Anfang 2017 spürbar angehoben. Davon profitieren rund 4 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Wir haben für Sie die Einzelheiten.

Anstieg des Mindestlohns um 34 Cent pro Stunde
Im kommenden Jahr soll dieser Anstieg bereits in Kraft treten. Von bis 8,50 Euro wird die Untergrenze für den Lohn auf 8,84 Euro steigen. Dies wurde von der Mindestlohnkommission, die aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht, beschlossen. Grund für diesen Anstieg sei die Anpassung an die Tarifentwicklung. Da der durchschnittliche tarifliche Stundenlohn angestiegen ist, müsse auch der Mindestlohn an diesen Tarifindex angepasst werden. Der Mindestlohn wird alle 2 Jahre durch die Kommission neu festgelegt und orientiert an dem durchschnittlichen tariflichen Stundenlohn in Deutschland.

Wen betrifft der Mindestlohn
Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn betrifft alle volljährigen Arbeitnehmer, ausgenommen die ersten 6 Monate für Langzeitarbeitslose und 3 Monate für Azubis und Praktikanten. Eingeführt Anfang 2015, soll der Mindestlohn den Lebensunterhalt von Arbeitnehmern in Vollzeit sichern.

Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung bezüglich Ihrer Steuererklärung haben, dann melden Sie sich bei uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Thumbnail Image: Mindestlohn von Metropolico.org via CC-BY-SA 2.0

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