Gesetzesentwurf zum Schutz vor Kassenmanipulation

Schon im Mai berichteten wir Ihnen von den geplanten Maßnahmen gegen Steuerbetrug infolge von manipulierten elektronischen Kassen. Nun steht der dazu gehörige Gesetzesentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

Ein Teil des Gesetzesentwurfs beinhaltet, dass alle Grundaufzeichnungen zeitgerecht, einzeln, vollständig, richtig und geordnet gespeichert werden müssen. Das bedeutet in der Praxis, dass alle digitalen Kassensysteme mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden müssen. Diese besteht aus 3 Komponenten: dem Sicherheitsmodul, dem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. So soll eine Manipulation im Nachhinein ausgeschlossen werden.

Lösungen zur Sicherheitseinrichtung
Was sind die zertifizierten Sicherheitseinrichtungen? Der Gesetzesgeber hat dazu keine vorgeschriebene Lösung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kurz BSI, setzt die Anforderungen fest und vergibt die Zertifikate. Sie sollen nicht an einen bestimmten Hersteller gebunden sein, sodass die verschiedenen Branchen diese an ihre Verhältnisse anpassen und die Hersteller innovativ arbeiten können.

INSIKA-Smartcard
Es gibt bereits eine Sicherheitseinrichtung, die viele der geforderten Anforderungen erfüllt. Mit der INSIKA-Smartcard entwickelte die physikalisch-technische Bundesanstalt eine mögliche Lösung. Jedoch müssen noch kleinere Anpassungen für die Zertifizierung als Sicherheitseinrichtung vorgenommen werden.

Allgemeine Pflicht von Registrierkassen
Wie bereits schon angekündigt, soll es jedoch keine Pflicht von Registrierkassen geben. Bei einzelnen Händlern und Branchen würde dies zu viel zu hohen Kosten führen und auch die Kontrolle bei einer bestehenden Pflicht wäre laut Gesetzesentwurf ein Mehraufwand, der nicht im Verhältnis steht.

Was ist außerdem neu im Gesetzesentwurf
Was zudem in dem Gesetzesentwurf enthalten ist, ist die Regelung zu Belegen. Es besteht keine Pflicht zur Ausgabe von Belegen, jedoch muss dies auf Verlangen des Kunden zwingend geschehen. Zudem soll ein weiteres Gesetz eingeführt werden, dass die Nachschau der Kassen als eigenständiges Verfahren für die Steuerkontrolle regelt.

Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Ab dem Jahr 2020 tritt das Gesetz verpflichtend ein.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem speziellem Fall haben oder generelle Informationen suchen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Seite.


Thumbnail Image: Sub Cash Register von Frank BLAIS via CC-BY-SA 2.0.