Steuerberater Ratingen – Rohrbach & Schulte

Fehler bei der Existenzgründung

Da die ersten Monate und Jahre häufig sehr wichtig für den Erfolg oder Misserfolg einer Existenzgründung sind, haben wir für Sie eine kleine Liste häufiger Fehler zusammengestellt. Meistens liegt das Problem bei nicht ordentlich geführten Unterlagen und somit einem mangelnden bzw. nicht rechtzeitigen Überblick über die eigenen Finanzen. Hieraus resultieren oft organisatorische Fehlentscheidungen bezüglich der Steuerpflicht. Die Bereitschaft, der Arbeitseinsatz und die finanziellen Fördermittel sind hingegen selten als Grund für eine gescheiterte Gründung vorzufinden.

Keine angepassten Steuervorauszahlungen
Das Problem ergibt sich meistens im dritten Jahr nach der Gründung. Aufgrund von ersten Gewinnen in nennenswerter Höhe werden die Steuerbeträge zur Einkommensteuer bzw. zur Gewerbesteuer festgestellt. Waren die Steuervorauszahlungen in den Vorjahren zu gering, müssen nun hohe Nachzahlungen geleistet werden.
Hier ist es zu empfehlen, die Vorauszahlungen selber erhöhen zu lassen und darüber hinaus eigene Rücklagen zu bilden, um besser gerüstet zu sein für diese Situation. Erhöhte Vorauszahlungen können so zu einer Steuererstattung führen.

Umsatzsteuer
Auf den Belegen muss die Mehrwertsteuer für gekaufte Waren und Dienstleistungen ausgewiesen sein, um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen.
Ein guter Weg einen Liquiditätsengpass aufgrund der Umsatzsteuervorauszahlungen zu vermeiden ist die Istversteuerung. Dazu sind alle gewerblichen Unternehmer berechtigt, deren Umsatz im Vorjahr unter 500.000,00 € lag sowie alle Freiberufler. Der Vorteil der Istbesteuerung im Vergleich zur Sollbesteuerung ist, dass die Umsatzsteuervorauszahlung erst fällig wird, sobald die Zahlungen der Kunden eingegangen sind und nicht in dem Zeitpunkt, in dem die Forderung entsteht bzw. die Leistung erbracht wurde.

Buchführung
Mängel wie falsche Kontierung, Verbuchung unvollständiger Belege oder eine verzögerte Abgabe können zu Problemen führen. Bei einer mangelhaften Buchführung können dem Finanzamt keine hinreichenden Argumente vorgelegt werden, um z.B. eine Herabsetzung einer Steuervorauszahlung zu bewirken.
Für eine detaillierte Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Gründungsform
Auch bei der Wahl der Gesellschaftsform gibt es viele Aspekte zu beachten. Die „klassische Gründungsform“ ist der Einzelunternehmer. Darüber hinaus gibt es die Personengesellschaften bei Zusammenschlüssen zwischen mindestens zwei Personen (GbR,OHG,KG). Sollten von vornherein erhöhte Haftungsrisiken für die Gesellschaft oder den Einzelunternehmer nicht auszuschließen sein, empfiehlt es sich eine GmbH oder eine UG zu gründen. Da es sich bei der Wahl der Gesellschaftsform um ein komplexes Themengebiet handelt, beraten wir Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.


Thumbnail Image Growing up ! von: Craig Sunter via CC CC BY-ND 2.0

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